Autoversicherung – Kfz-Haftpflicht, Teilkasko und Vollkasko
Unter dem Begriff Autoversicherung werden die verschiedenen Versicherungen rund um das Halten und Fahren eines Kraftfahrzeuges zusammengefasst.
Die Kfz-Haftpflicht ist eine gesetzliche Pflichtversicherung. Sie ist eine zwingende Voraussetzung für die Fahrzeuganmeldung bei der Kfz-Zulassungsstelle. Die optionale Kfz-Kaskoversicherung gliedert sich in Teilkasko sowie in Vollkasko.
Die Teilkaskoversicherung deckt auch fremdverursachte Schäden am Fahrzeug ab; beispielsweise Brand, Diebstahl, Glasbruch, Hagel oder Tierbisse.
Mit der Vollkaskoversicherung sind zusätzlich noch selbstverursachte Schäden am Auto versichert.
Mit Zusatzversicherungen wir der Kfz-Insassenunfallversicherung können Versicherungsnehmer weitere Risiken absichern.
Das Bonus-Malus-System
Das in Österreich geltende Bonus-Malus-System hat das Ziel, schadensfreie Kfz-Lenker mit günstigeren Prämien zu belohnen. Grundsätzlich beginnt eine Person, die erstmalig ein Kfz anmeldet, mit seinem Fahrzeug in der Grundstufe 9 (Basisstufe). Das bedeutet, dass der Versicherungsnehmer 100 Prozent der vom Versicherer festgelegten Haftpflicht-Versicherungsprämie bezahlt. Je niedriger die erlangte Stufe im Bonus-Malus-System, desto geringer fällt die Versicherungsprämie aus.
Bleibt der Fahrer innerhalb des Beobachtungszeitraumes (jedes Jahr vom 1.10. bis 30.9.) ohne Schaden, erfolgt eine Umstufung in die nächst niedrige Prämienstufe. Die Umstufung wird zum Zeitpunkt der Hauptfälligkeit im darauf folgenden Kalenderjahr durchgeführt.
Sollte es innerhalb des Beobachtungszeitraumes zu einem Schadensereignis kommen, so steigt die Stufe des Zulassungsbesitzers pro Schadensfall um drei Stufen. Im Falle eines Wechsels von Fahrzeug oder Versicherung durch den Versicherungsnehmer kommt es zu Übertragung der Versicherungsstufe.
Kfz-Versicherung – Vergleich, Kündigung, Anbieterwechsel
Die Kfz-Versicherung wird grundsätzlich für ein Jahr abgeschlossen und verlängert sich automatisch, wenn der Versicherungsnehmer nicht einen Monat vor Ablauf kündigt.
Wird das versicherte Auto verkauft, haben Käufer und Versicherer die gesetzlich vorgeschriebene Möglichkeit, die Versicherung zu kündigen. In der Praxis ermöglichen die Versicherer auch die Kündigung durch den Versicherungsnehmer.
Im Falle einer Prämienerhöhung hat der Versicherungsnehmer ebenfalls die Möglichkeit, binnen eines Monats ab Kenntniserlangung zu kündigen und zu einem anderen Anbieter von Kfz-Versicherungen zu wechseln.
Kfz-Versicherung beim Versicherungsmakler in der Region abschließen
Als Fahrzeughalter sind Sie auf der sicheren Seite, wenn Sie sich von uns als Versicherungsmakler des Vertrauens beraten lassen. Als unabhängiger Versicherungsmakler haben wir einen regionalen sowie direkten Bezug zu unseren Kunden. Wir sind ungebunden und insofern keiner Versicherungsgesellschaft gegenüber verpflichtet. Das versetzt uns in die Lage, immer und ausschließlich im Interesse des Kunden zu handeln und zu entscheiden.
Auch für Sie gilt unser Angebot, unter vielen guten bis sehr guten Autoversicherungen das beste Versicherungsangebot zu ermitteln. Nutzen Sie die Möglichkeit, füllen Sie das nachstehende Formular aus und schicken es mit einem abschließenden Mausklick ab. Im Falle eines Unfalls ist unsere eigene Schadensabteilung direkt für Sie erreichbar und kümmert sich um die schnelle und reibungslose Schadensregulierung.
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Kostenlos und unverbindlich: Wir legen Ihnen ein auf Ihre Bedürfnisse abgestimmtes Angebot.
Ihr Ansprechpartner
Dennis Gabriel
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