Reise­versicherung

Finanzieller Schutz bei unvorhergesehenen Ereignissen auf Urlaubsreisen.

Die Reiseversicherung – ein Muss im Reisegepäck

Alle Reiseversicherungen sind eine Risikoabdeckung anlässlich der versicherten Reise. Reiseversicherung ist der Sammelbegriff für die unterschiedlichen Versicherungsrisiken.

Reisen werden in vielen Fällen per Kreditkarte bezahlt. Dem Reisenden sollte bewusst sein, dass durch die Zusatzleistungen des Kreditkartenanbieters aufgrund der Reisebezahlung mit der Kreditkarte keineswegs ein vollwertiger Reiseversicherungsschutz gewährleistet ist. Offen bleiben Reiserisiken, die sich ausschließlich mit einer eigenen Reiseversicherung abdecken lassen.

Jede einzelne Reiseversicherung erfüllt ihren Zweck:

Reisekrankenversicherung

Der Krankenversicherungsschutz des Reisenden endet an der Landesgrenze. Verlässt der Reisende sein Heimatland, dann ist er kaum oder gar nicht krankenversichert. Er muss vor Reiseantritt ins Ausland eine private Reisekrankenversicherung abschließen. Damit wird er während seiner Reise beim niedergelassenen Arzt und im Krankenhaus als Privatpatient behandelt.

Reiseunfallversicherung

Unfallbedingte finanzielle Nachteile und Aufwendungen während der Reise werden durch die Reiseunfallversicherung ausgeglichen. Eine für die jeweilige Reise abgeschlossene Reiseunfallversicherung gilt weltweit und rund um die Uhr. Die versicherten Leistungen reichen von der Invalidität über Bergungs- oder Reha-Kosten bis hin zum Todesfall. Der Begriff Unfall ist durch Gesetzgebung und Rechtsprechung klar definiert.

Reiseprivathaftpflichtversicherung

Der Reisende sollte sich vor Reiseantritt vergewissern, ob respektive dass seine bestehende Privathaftpflichtversicherung auch für die bevorstehende Auslandsreise gilt. Das ist keineswegs immer der Fall; Stichwort Work & Travel, mehrmonatige Auslandsreise oder Reisen außerhalb von EU-Ländern. Für diesen Fall ist der Abschluss einer Reiseprivathaftpflichtversicherung nicht nur empfehlenswert, sondern unverzichtbar.

Reisegepäckversicherung

Sie ist der ideale und gleichzeitig unentbehrliche Schutz des Reisegepäcks gegen Diebstahl, Verlust oder Beschädigung, gegen Raub und Schäden durch Feuer, Wasser oder Sturm. Die Reisegepäckversicherung ersetzt üblicherweise den Zeitwert des Reisegepäcks in der versicherten Höhe. Der Leistungsfall für die Reisegepäckversicherung ist erfüllt, wenn der Gepäckschaden im direkten Zusammenhang mit der gebuchten Reise steht; Stichwort Kausalzusammenhang.

Reiseabbruchversicherung

Mit dieser speziellen Reiseversicherung sind Stornokosten versichert, die durch einen unerwarteten Reiseabbruch entstehen. Sie empfiehlt sich bei einer längeren Reise in ferne Länder und Kontinente. Beispiele dafür sind der plötzliche Krankheits- oder Sterbefall im engen Familienkreis.

Reisestornoversicherung

Eine alternative Bezeichnung ist die Reiserücktrittskostenversicherung. Versichert sind Kosten, die anlässlich einer gebuchten und nicht angetretenen Reise entstehen. Hier gilt es darauf zu achten, welche Stornoanlässe versichert beziehungsweise ausgeklammert sind.

Reiseumbuchungsversicherung

Der Versicherungsfall tritt ein, wenn die gebuchte Reise zeitlich umgebucht und zu einem späteren Zeitpunkt angetreten werden soll oder muss. Zu den versicherten Anlässen gehören auch hier vorwiegend Ereignisse im privaten Umfeld des Reisenden. Diese Reiseversicherung ist oftmals kombiniert mit der Reisestorno- und der Reiseabbruchversicherung.

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Jede Versicherung ist eine Vertrauenssache – auch die Reiseversicherung. Als freier und unabhängiger Versicherungsmakler können wir unter vielen guten immer das für Sie beste Angebot auswählen.

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Dennis Gabriel
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